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   SG Landshut, 12.07.2017 - S 2 R 305/14   

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SG Landshut, 12.07.2017 - S 2 R 305/14 (https://dejure.org/2017,65976)
SG Landshut, Entscheidung vom 12.07.2017 - S 2 R 305/14 (https://dejure.org/2017,65976)
SG Landshut, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - S 2 R 305/14 (https://dejure.org/2017,65976)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    Auszug aus SG Landshut, 12.07.2017 - S 2 R 305/14
    Zwischen verschiedenen Versicherten ist die Kindererziehungszeit damit allenfalls zeitlich teilbar, wobei eine Aufteilung für kürzere Zeiträume als Kalendermonate nicht möglich ist (BSG, Urt. v. 16.12.1997, 4 RA 60/97, Rn. 14, juris).

    Den normativen Ausgangspunkt bilde insoweit trotz ihres systematischen Standorts am Ende des Absatzes 2 die Vorschrift des § 56 Abs. 2 S. 9 SGB VI (BSG, Urt. v. 16.12.1997, 4 RA 60/97, juris).

    Nach der o.g. Entscheidung des BSG (BSG, Urt. v. 16.12.1997, 4 RA 60/97) kommt es, wie im Widerspruchsbescheid der Beklagten ausgeführt, darauf an, ob der Kläger seine Tochter überwiegend erzogen hat.

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus SG Landshut, 12.07.2017 - S 2 R 305/14
    Andererseits setzt die Wirksamkeit einer nach früherem Recht eingeräumten Zuordnungserklärung voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen, unter der sie jeweils abgegeben wurde, eingehalten wurden (BSG, Urt. v. 31.08.2000, B 4 RA 28/00 R, Rn. 18, juris).

    Das Bundessozialgericht hat zwar auch im Zusammenhang mit der Zuordnung von Kindererziehungszeiten die Auffassung vertreten, dass sich die Pflicht des Rentenversicherungsträgers zur Vormerkung gemäß § 300 Abs. 1 SGB VI nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Recht bemesse (BSG, Urt. v. 31.08.2000, B 4 RA 28/00 R, Rn. 13, juris).

    Erfolgt eine Zuordnung der Kindererziehungszeit durch Erklärung, ist deren Wirksamkeit nach der o.g. Entscheidung des BSG (BSG, Urt. v. 31.08.2000, B 4 RA 28/00 R, Rn. 18, juris) an die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gebunden, unter denen sie jeweils abgegeben wurde.

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

    Auszug aus SG Landshut, 12.07.2017 - S 2 R 305/14
    Unanwendbar ist die Vorschrift nur, wenn dieser Regelfall widerlegt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn einer der Elternteile mit Einverständnis des anderen Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt (BSG, Urt. v. 28.02.1991, 4 RA 76/90, juris).

    Somit wird der nach Abs. 2 bewirkten Zuordnung ein Vorrang eingeräumt (vgl. BSG, Urt. v. 28.02.1991, 4 RA 76/90, Rn. 22 und 24, juris).

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